Ein Unfall bedeutet stets eine finanzielle Belastung, unabhängig von der Schwere des Geschehens. Gesetzlich ist jedoch sichergestellt, dass der Schädiger für den entstandenen Schaden aufkommen muss.

 

Im Rahmen unserer Schadensaufnahme nehmen wir jeden Schaden sorgfältig auf, um den Wertverlust und den Reparaturbedarf präzise zu ermitteln.

Alle Befunde werden in einem umfassenden Schadengutachten berücksichtigt, das die Kosten für die Wiederherstellung Ihres Fahrzeugs transparent aufzeigt.

 

Gut zu wissen: Sie dürfen nicht nur den Gutachter frei wählen, Ihnen entstehen dadurch auch keine Kosten. Denn die Kosten für ein Schadengutachten werden von der Haftpflichtversicherung des Schädigers getragen. 

 

So sind Sie finanziell abgesichert und können auf eine fachgerechte Bewertung vertrauen.

Ein Kaskoschadengutachten ist ein Gutachten zur Schadenbewertung bei einem selbst verschuldeten oder nicht gegnerisch regulierten Fahrzeugschaden, der über die eigene Kaskoversicherung (Teil- oder Vollkasko) abgerechnet wird. Beispiele:

  • Teil- oder selbstverschuldeter Unfall
  • Parkschäden ohne bekannten Verursacher
  • Wildunfälle oder Vandalismus
  • Sturm-, Hagel- oder Elementarschäden

Im Gegensatz zur regulierung eines Haftpflichtschadens erfolgt die Regulierung eines Kaskoschadens über die eigene Versicherung. Eine fachlich korrekte Bewertung des Schadens ist dabei von entscheidender Bedeutung.

 

Im Rahmen eines Kaskoschadengutachtens ermitteln wir den Umfang des Schadens und die erforderlichen Reparaturkosten.

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